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  content: "Bei Ermäßigung ist beim Einlass ein Nachweis erforderlich. Zur Ermäßigung berechtigt sind: Empfänger von Grundsicherung, Sozialhilfeempfänger, Inhaber des Düsselpasses, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (BFD/FSJ) sowie Schwerbehinderte.";
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